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Fußbad, wenn und aber


Verätzte Klaue vom Fußbad mit aggressives Mittel.
Lederhaut ist schwer irritiert.

Der Diskussion über die Fußbäder für Rinder in der Milchviehhaltung blüht immer wieder auf. Ob es sich nun handelt um der Wirkung gegen welche Klauenleiden oder ob mit welchem Mittel nun mehr oder weniger Erfolg zu erzielen ist. Oder der Gesetzgeber uns noch der benötigte Freiraum schafft. Was ist eigentlich mit dem Tier und ihr Klauenleiden in dem Fußbad?


Fragestellung über den Einfluss
Die Frage ob der Gesetzgeber nun recht hat in der Darstellung seine Gesetze und wie diese denn wohl zu verstehen sind, ist ausführlich in der Öffentlichkeit mit ihr hin und wieder beschrieben. Was nun fehlt ist der Diskussion welche Auswirkungen die verschiedensten Mittel haben auf das Tier. Mit Bezug auf der verschiedensten Erkrankungen zu ihren Heilungen oder Hemmungen in der Heilung. Zunächst ist davon aus zu gehen dass nur, beim richten Wahl des Mittels gegen infektiöse Klauenerkrankungen vielleicht eine Wirkung zu erwarten sein könnte. Der Klauen- (Ballen) Fäule ist einer der Erkrankungen wo die meisten Erfolge zu erzielen sein können.


Klauenfäule


Übrigens wenn nicht das Klauenmesser vorweg zum Einsatz kommt ist auch hier keine große Hoffnung auf eine Heilung, wenn das Tier schon betroffen ist.Als Prophylaxe muss im Herbst während des Weidegangs schon eine Bestandspflege durchgeführt und gleich anschließend nach 3 Wochen gebadet werden. In regelmäßigen Abständen von 3 Wochen und 3 bis 4 Durchlaufen nach jeder Melkzeit. So fällt dieser Behandlung unter der Vorbeuge und ist eine Desinfektion ohne Attacken auf eine geöffnete Lederhaut. Laut Gesetz blieben wir innerhalb die Grenzen, weil das Tier keine Schmerzen zugefügt werden. Natürlich gilt es hier nur um zugelassene Mittel. Der Zwischenzehenphlegmone ist zwar eine bakterielle Erkrankung, aber nicht über ein Fußbad zu heilen.Die Mortellaro’sche Krankheit steht immer noch in der Diskussion ob infektiös oder nicht. Weiter gibt es keinen infektiösen Klauenleiden. Von einigen angeführt, der Hornschuh zu erhärten über einem Bad und damit die Klaue widerstandsfähiger zu machen, beruht auf ein Missverständnis. Ein Hornschuh welche sich verhärtet wird spröde und irritiert der unterliegende Lederhaut welche sehr dünn und empfindlich ist.


Mitteln wie Kupfersulfat und Formalin werden am häufigsten in der Rinderhaltung angewandt. Das Kupfersulfat hat keine heilende Wirkung auf Unterfußleiden in welcher Form auch immer. Wenn überhaupt kann bei eine korrekte Dosierung und vernünftige Anwendung eine relative Vorbeuge bei gesunden Klauen zu erwarten sein. Hier gilt nur: der Hornschuh und das herum liegenden Hautgewebe muss geschlossen sein. Hier ist die Rede von einem desinfizierenden Vorgang.Es ist nicht frei in dem Handel zu beziehen. Wer unzulässig handelt macht sich strafbar. Zu beachten ist, das Kupfersulfat macht keinen Halt vor oder in der Lederhaut.Sprich: bei hohe (Einsatz)Frequenzen, öfter wie alle 3 Wochen über mehr wie 3 Durchgänge pro Ansatz, wird das Mittel sich unter der Haut bewegen und die Zwischenzellsubstanzen austrocknen und in ihren Funktion hemmen oder still legen. Die gewisse Flexibilität geht verloren. Letztendlich wird das Kupfersulfat vordringen bis durch die Knochenhaut in den Knochen. Hier kann keine Rede sein von eine natürlichen und gesunden Vorgang. Wie das Gesetz auch gelesen wird, hier hat der Gesetzgeber vollkommen recht ihr Verbot aus zu sprechen.



Ein Unterfuß mit deutlichen grüne Spuren vom Kupfersulfat
auf der Haut und in die Afterklauen.



Wird zum Beispiel ein Tier mit einem Defekt im Hornschuh, wie ein Klauensohlengeschwür oder ein Weiße Linie Defekt, in direkten Kontakt gebracht mit Kupfersulfat, ist eine negative Wirkung zu erwarten. Hornbildenden Zellen welche irritiert (verätzt) werden, sind nicht in der Lage gesundes und funktionsfähiges Horn zu bilden. Eine Lederhaut welche verletzt oder geöffnet ist, kann nur eine Heilung in die Wege leiten wenn sie freundlich, mit Liebe und wo nötig mit einem Medikament zur Beschleunigung unterstützt wird.




Starke Kotbildung an die Afterklaue.



Hinzu kommt noch dass wenn sich Kot oder Dreck am Unterfuß gesammelt hat und dies in Kontakt kommt mit genannter Substanz, sich diese Schichten mit austrocknen und öfter an die Afterklauen große Klumpen entstehen welche das Geläuf stark beeinträchtigen. Wie auch in der Fesselbeuge. Darüberhinaus wird die darunter liegende Haut sehr stark gereizt mit größeren Verletzungen als Folge. Hinzu kommt, wenn eine Haut nicht atmen kann, verliert sie ihre Funktionalität.


Formalin
Formalin gilt als eine höchst giftigen Stoff, welche sehr ätzende Wirkungen zeigt vor allem auf die Atem- und Schleimwege. Eine verletzte und/oder kranke Haut produziert ein Ödem welche die Geschmeidigkeit gewährleistet um eine Heilung zu beschleunigen. Das Formalin trocknet, ätzt und ruft typische negative Veränderungen in der Haut hervor. Das Mittel irritiert die Schleimhäute und sollte auf keinem Fall eingesetzt werden. Schweige von den Reizt welche die Atemwege vom Tier und Mensch ausgesetzt werden. Das Tier ist verpflichtet durch die Wanne zu laufen, die Brühle aufzurühren und die Gase direkt einzuatmen. Ist von uns Menschen noch mahl gar nicht die Rede. Gerade bei Formalin ist es so dass dieses Produkt verschreibungspflichtig ist. Es darf nur eingesetzt werden wenn keine Klauenleiden vorliegen. Das lässt sich nur fest stellen wenn kurzfristig eine Bestandspflege mit Dokumentation statt gefunden hat. Fragwürdig ist ob jeder Person in der Lage ist alle Befunde korrekt zu registrieren.



Die Hauptfrage ist: wenn keine Klauenleiden vorliegen, wozu sollte denn gebadet werden?


Unter diesem Verband ist die irritierte Haut vom Verband im Fußbad zu sehen.


Die noch schlechtere Variation ist die beiden Mitteln zu mischen in dem Bad. Was übrigens öfter gemacht wird. Am aller Schlechteste ist der Kombination, einen Verband an der Klaue und das Tier mit ihren Verband durch einen derart Klauenbad zu schicken. Ärger ist vorprogrammiert. Der Verband saugt sich voll und übt eine 24 stündigen Reiz auf der kranken und geöffneten Lederhaut. Hoch geschaukelt, wenn die Verbände nicht ordnungsgemäß nach 3 Tagen entfernt wurden. In den meisten Fällen wird einen Verband angelegt bei etwas schwerwiegenderen Erkrankungen, also eine größere Verletzung des Hornschuhs inklusive Lederhaut. Eine natürliche, gesunde und schnelle Heilung ist somit untersagt.


Mortellaro’sche Krankheit und Fußbad
In aller Munde ist heute die Mortellaro’sche Krankheit, welche nur über einem Fußbad ein Halt zu zugerufen sein sollte. Viele Studien haben gezeigt dass die beiden oben genannten Mittel keine therapeutische Wirkung haben auf der Krankheit. Einer der typische Krankheitsbilder ist der eiterigen belag (Exsudat). Diese hat sich des Öfteren vermischt mit Einstreu, Kot und Dreck vom Laufweg. Eine relativ kleberige und feste Schicht haftet auf der ungeschützten Haut und verhindert so die Heilungswirkung des Medikaments. Der Therapie kann nicht greifen, auch wenn das richtige Mittel eingesetzt sein sollte. Normalerweise wird vor dem Baden der Schicht nicht entfernt. Fragwürdig bleibt meistens ob der Flüssigkeitspegel in der Wanne ausreichend hoch (15cm.) ist. Jedes Tier schleppt beim jeder Durchgang etwas Wasser, mit Mittel, aus dem Fußbad. Nach 70 bis 80 Tiere ist mindestens 100 lt.Wasser verschleppt.



Kühe im Schnee, eine Wohltat.




Der Einzeltherapie ist angesagt mit einer antibiotischer Spray, welche verschreibungspflichtig in Absprach mit dem Hofveterinär zu bekommen ist. Wer seine Tiere trotz allem was Gutes tun möchte während der Winterperiode, kann über einen Schneebad nachdenken. Schnee hat eine äußert gute reinigenden Wirkung und bei jedem Schritt „putzt“ die Kuh ihre Klauen. Bis 3 Tage nach einander für einige Stunden den Kühen nach draußen zu lassen, wirkt Wunder. Wenn die Gelegenheit sich bietet dieser Vorgang alles 3 Wochen zu wiederholen, ist jeder zufrieden.Die verschiedensten Produkte werden heut zu Tage auf den Markt gebracht, welche alle das Blaue vom Himmel versprechen.


Die erste Frage welche der potentielle Käufer sich stellen sollte: Hat das Mittel eine Zulassung? Wenn ja, denn fördern Sie schriftliche Testergebnisse an, inklusive Tabellen und Adressen wo die Versuche statt gefunden haben. Nur einen Text kann keine Aussage treffen. Auf die Etikette müssen die Inhaltstoffe vermeldet sein. Nur auf visuelle Feststellungen von nicht kompetente Personen kann kein Verlas sein.



Fazit
Das Fußbad für Kühe eine heißes Thema. Der Gesetzgeber sagt uns klar und deutlich was darf und nicht. Gemessen nach die Folgeschäden, eine 100%tige richtige Vorgabe. Die meisten Mittel sind nur als Pflegemittel zu benutzen und/oder Apothekenpflichtig. Jede geöffnete Stelle am Unterfuß welche in Berührung kommt mit Mitteln welche ätzen, wird zumindest gebremst in ihren Heilung. Eine erkrankte Stelle am Körper kann nur über eine nette Begegnung aktiviert werden sich zu regenerieren. Verbände und Fußbäder sind indiskutabel. Eine Einzeltierbehandlung liegt in ihren Erfolgsquotient weit vor der Gruppenbehandlung. Eine Kontrolle nach 2 Wochen des Ansatzes auf der Wirkung ist auf jedem Fall zu empfehlen. Eine korrekte Dokumentation ist hierbei unentbehrlich.



Autor: René Pijl

Bilder: René Pijl


Den Artikel können Sie sich hier herunterladen.

René Pijl . Klauenpfleger Meister . Fischershäuser 1 . 26441 Jever . E-Mail: r.pijl@t-online.de . Telefon: 04461-6863 . Fax: 04461-6988