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Fussbäder

Vorschläge zur Verwendung von Fussbädern



Viele Milchviehhalter glauben mit der Einrichtung eines Fussbades Lahmheitsprobleme auf einfachem Weg lösen zu können. Meist kommt es aber zu enttäuschenden Ergebnissen. Im Folgenden wird beschrieben, was zu beachten ist und was Sie erwarten können.


Klauenerkrankungen und Lahmheiten zählen zu den häufigsten Abgangsursachen von Milchkühen. Dies liegt in der Natur der Sache. Das Rind ist von Haus aus ein Steppentier mit gerin­ger Leistung. Die Milchproduktion beschränkt sich auf eine Menge, die zur Aufzucht eines Kalbes notwendig ist. Der Steppenboden ist trocken, die Klauen werden durch das Laufen im Gras gereinigt, Kontakt mit dem Kot anderer Tiere stellt die Ausnahme dar. Anders die Hochleistungskuh: 10.000 kg Jahresleistung fordern auch bezüglich der Klauengesundheit


Wozu ein Fussbad?
Schön wäre es, wenn mit Fussbädern Klauenerkrankungen und Lahmheiten verhindert werden könnten. Diese Annahme ist jedoch Illusion. Mit Fussbädern, so die klare und knappe Aussage, lassen sich Klauenerkrankungen im Sinne einer Prophylaxe nicht verhindern. Fussbäder sind aber geeignet, in Betrieben mit Klauenproblemen eine Besserung der Problematik zu bewirken. Zu Beginn der Verwendung muss eine tierärztliche Diagnose stehen, da nicht alle Klauenerkrankungen auf Fussbäder ansprechen.


Das richtige Fussbad
Die Schaffung einer Dreckecke im Betrieb ist mit ei­nem Fussbad eigentlich nicht gewollt. Derartige Fussbäder sind ausschließlich zum Nachteil der Tiere, trotzdem sind sie oft zu sehen. Fussbäder müssen zeitlich begrenzt (4 bis 5 Melkzeiten) in regelmässigen Abständen von 4 Wochen eingesetzt werden. Bei Weidegang sind sie überflüssig. Stationäre Einrichtungen verbieten sich deshalb.
Geeignet sind Kunststoffwannen, die jeweils zu einer Behandlungsperiode aufgestellt werden. Die Abmessungen sollten mindestens 0,90 x 3,00 m mit einer Höhe von 18 bis 20 cm betragen. Nach Befüllung ergibt sich so eine Lösungshöhe von 12 bis 15 cm. Dies führt dazu, dass nicht nur die Klaue, sondern der gesamte Fuss mit dem Mittel benetzt wird. Bei 3 m Länge wird jeder Fuss mindestens 2mal in der Wanne aufgesetzt.


Welches Mittel?
Eines vorweg, antibiotische Fussbäder sind in Deutschland verboten! Dass sie trotzdem oft verwendet werden, zeugt von einer groben Missachtung des Arzneimittelgesetzes. Es gibt Landkreise, in denen die Kreistierärzte mit Recht auf derartige Verstösse achten und deshalb mit empfindlichen Strafen zu rechnen sind.
Andere Mittel stehen zur Verfügung, sind jedoch nur im Rahmen der Umwidmung anwendbar (Übersicht 1). Letztlich bleibt eigentlich nur Kupfersulfat übrig, da das zweite Mittel (Formaldehyd, welches in der Praxis sehr viel häufiger verwendet wird als Kupfersulfat) wegen einer 28tägigen Wartezeit aus wirtschaftlichen Gründen unsinnig erscheint, es sei denn, man behandelt damit ausschließlich trockenstehende Kühe unmittelbar nach dem Abmelken. Autor - René Pijl


Übersicht 1: Umwidmung apothekenpflichtiger, verschreibungspflichtiger Stoffe bei Fehlen eines
zugelassenen Arzneimittels für die Indikation Dermatitis interdigitalis (Klauenfäule) des
Rindes (Lutz 2000)

CuSO4

Zugelassenes Arzneimittel,
welches CuSO4 enthält:
Acetonämiepulver lnropharm
apothekenpflichtig für Rind, Schaf, Ziege;
Wartezeit 1 Tag.
Stoffquelle
Cuprum sulfuricum x 5 H20, Ph. Eur. ´97
(Merck, FIuka, ...) 1 kg » 20,50 EUR
Mindestwartezeit für Rind 1 Tag

Formaldehyd

Zugelassenes Arzneimittel,
welches Formaldehyd enthält: Formaldehyd-Lösung 36 % (m/m) ad us. vet.
Standardzulassung, apothekenpflichtig,
Badbehandlung für mehrere Fischspezies
Wartezeit 3 Tage
Stoffquelle
Formaldehyd-Lösung mind. 35 %ig, Ph. Eur. ´98
(Merck, Fluka, ...) 5,50 » 13,00 EUR
Mindestwartezeit für Rind 28 Tage

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René Pijl . Klauenpfleger Meister . Fischershäuser 1 . 26441 Jever . E-Mail: r.pijl@t-online.de . Telefon: 04461-6863 . Fax: 04461-6988